Heinrich Theodor
Wuppermannsche |
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Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen RechtsDie Stiftung ist im Jahre 1910 gegründet worden; Mitglieder sind die Nachkommen von
Zweck der Stiftung ist es, Mitglieder, die infolge ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen, zu unterstützen. Die Stiftung verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern unmittelbar und ausschließlich mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Alle Nachkommen von Heinrich Theodor Wuppermann und deren Angehörige können Mitglied im Familienverband der Familie Wuppermann e.V., Leverkusen, werden. Anders als in der Stiftung jedoch nicht erst ab dem 24. Lebensjahr und auch nicht nur als Nachkomme von Heinrich Theodor Wuppermann, sondern direkt ab Geburt und auch die Ehegatten sind herzlich willkommen. Einzelheiten zum Familienverband findet Ihr im Internet unter www.familienverband-wuppermann.de oder unter der Anschrift: Ottostraße 5, |
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Änderung: © InCon 2010 |
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